Wiederholungsanträge 2019
30.10.2018
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Straße
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Bahn
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Querfeldein
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Mountainbike
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BMX
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Trial
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Kunstradfahren
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Radball
Aufgeführte Hinweise sind zwingend zu beachten!!
- amtliche Bekanntmachung auf www.rad-net.de
- Unsere Kurzanleitung-Lizenzen
- Erstanträge oder Neuanträge, obwohl Wiederholungsanträge bereit liegen, werden nicht angenommen.
LV- bzw. Vereinswechsel: Hier MUSS der Lizenznehmer oder der abgebende Vereinsverwalter über seinen persönlichen Login tätig werden.
Ein Annehmender Verein darf KEINEN Neuantrag für Lizenznehmer stellen, die schon eine Lizenz in einem anderen/abgebenden Verein gelöst hatten (s. FAQ zu „Neuer / Annehmender Verein“, „Vereins- / LV-Wechsel vor Antragstellung“, „Vereins- / LV-Wechsel innerhalb eines Jahres). - Alle Änderungen, auch LV- und Vereinswechsel müssen online im Wiederholungsantrag vorgenommen werden. Wichtig: Immer die zuletzt geänderte und gespeicherte Version des Lizenzantrages muss eingereicht werden.
- Handschriftliche Änderungen, sowie beigelegte Passbilder/Fotos werden nicht angenommen.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Anträge auf beiden Seiten persönlich (Originalunterschrift) vom Antragsteller, bei Minderjährigen auch vom Erziehungsberechtigten unterschrieben sind. Eingereichte Anträge mit einer kopierten Unterschrift werden nicht angenommen.
- Die Ärztliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung ist zwingend bei einem Erst-Lizenzantrag für Nachwuchsklassen (minderjährige) und jährlich bei Senioren/Master ab 60 Jahre (ab Jahrgang 1958) notwendig. Entsprechende Anträge ohne Bescheinigung müssen ebenfalls zurück gesendet werden.
- Einem Antrag für eine „Sportliche Leiter-Lizenz“ muss eine aktuelle Lehrgangsbescheinigung beigelegt werden, wenn die aufgedruckte Gültigkeit auf dem Lizenzantrag der 31.12.2018 ist.
- Wir bitten um die Einreichung von getackerten Lizenzanträgen. Dies vereinfacht die Bearbeitung der Lizenz-Anträge.
- Sobald ein Lizenznehmer seinen Lizenzantrag eingereicht hat, ist der direkte Ansprechpartner bei Nachfragen über den aktuellen Verbleib des Lizenzantrages der Verein und/oder der zuständige Landesverband. Für Vereine ist der Ansprechpartner der zuständige Landesverband.
- Vereinen und Lizenznehmern stehen wir gerne über das Kontaktformular unter https://lizenzen.rad-net.de zur Verfügung.
- Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragstellung und Bearbeitung von Lizenzanträgen unter FAQ: https://lizenzen.rad-net.de.
- Mit der Lizenzversendung beginnen wir in der KW49. Auch Eilanträge, die werden dann vorrangig behandelt und als erstes gedruckt und versendet.