Neuausbildung zum/zur Kommissär*in Rennsport und Fortbildung der bereits tätigen Kommissäre*innen Rennsport Straße, Bahn, MTB, Cyclocross
  29.09.2023 •     Bekanntmachung , Straße , Bahn , Querfeldein , Mountainbike , Badische Radsportjugend


Der Badische Radsport-Verband führt Anfang November 2023

zum einen die Erstausbildung zum Kommissär*in (8 LE) sowie die

Fortbildung der bereits tätigen Kommissäre*innen (8 LE) durch

 

Lehrgänge sind bundesoffen und entsprechen den BDR-Ausbildungs-Richtlinien

Termin: 

Samstag, 04.11.2023 von 9:30 - 17:00 Uhr: Neuausbildung

Sonntag, 05.11.2023 von 10:00 - 16:30 Uhr: Fortbildung

Lehrgangsort: Sportschule Baden-Baden Steinbach, 76534 Baden-Baden

 

Lehrgangsleitung: Angelika Wörter, BDR-Kommissärin

                               Stefanie Lindemann, BDR-Kommissärin

 

Teilnahmevoraussetzung zur Neuausbildung Kommissär*in:

  • Mindestalter 18 Jahre

(jüngere Teilnehmer*innen können auf schriftlichen Antrag teilnehmen)

  • BDR-Mitgliedschaft in einem Verein
  • Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärs Kollegium

Teilnahmevoraussetzung zur Fortbildung:

  • Für bereits tätige Kommissäre*innen und LV-K des BRV und des WRSV

ist es eine Pflichtveranstaltung

  • mindestens 2 Jahre als Kommissär*in im Einsatz

 

In der Neuausbildung werden Aufgaben und Funktion des Kommissärs-Kollegiums, allgemeine Arbeitsmethoden und Grundkenntnisse in den Regelwerken behandelt.

In der Fortbildung werden Neuerungen erläutert und über zurückliegende  Rennen gesprochen (Verbesserungen, Rennvorfälle). Mitzubringen sind die jeweils gültige BDR Sportordnung und Wettkampfbestimmungen sowie Schreibutensilien.

Zur Koordination bitten wir um eine verbindliche Anmeldung mit Angaben von Namen, Vornamen, Mail-Adresse, Verein (ggfs. LV), Neuausbildung (mit Schwerpunkt) bis Sonntag, den 15.10.2023

an Marlen Beutler: info(@)badischer-radsportverband.de

Angenommene Teilnehmende werden schriftlich über die Geschäftsstelle

des BRV eingeladen.

Für Mitglieder des LV Baden und des LV Württemberg ist die Teilnahme kostenfrei. Von Angehörigen anderer LV wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 60 EUR pro Tag erhoben, inklusive Verpflegung.