Start im Ausland nur mit Genehmigung möglich
  03.09.2020 •     Aktuelles , Straße , Bahn , Querfeldein , Mountainbike , BMX , Trial , Kunstradfahren , Radball


Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für jede Teilnahme an einer Rennverantstaltung im Ausland eine Auslandsstargenehmigung notwendig ist.

Für Rennen des jeweilgen nationalen Kalender über uns als LV (Formular siehe unten)

Für Rennen des internationalen Kalender über den BDR (Formular siehe Rad-Net)

 

Dies gilt auch für die Rennen in Frankreich und der Schweiz!

Abkommen zum „kleinen Grenzverkehr“ sind bereits seit der amtlichen Bekanntmachung des BDR vom 30. April 2019 für unwirksam erklärt worden.

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