Wiederholungsanträge 2019
  30.10.2018 •     Straße , Bahn , Querfeldein , Mountainbike , BMX , Trial , Kunstradfahren , Radball


Seit dem 20. Oktober sind die Wiederholungsanträge auf Rad-Net verfügbar.

Aufgeführte Hinweise sind zwingend zu beachten!!

- amtliche Bekanntmachung auf www.rad-net.de

- FAQ auf www.rad-net.de

- Unsere Kurzanleitung-Lizenzen

  • Erstanträge oder Neuanträge, obwohl Wiederholungsanträge bereit liegen, werden nicht angenommen.
    LV- bzw. Vereinswechsel: Hier MUSS der Lizenznehmer oder der abgebende Vereinsverwalter über seinen persönlichen Login tätig werden.
    Ein Annehmender Verein darf KEINEN Neuantrag für Lizenznehmer stellen, die schon eine Lizenz in einem anderen/abgebenden Verein gelöst hatten (s. FAQ zu „Neuer / Annehmender Verein“, „Vereins- / LV-Wechsel vor Antragstellung“, „Vereins- / LV-Wechsel innerhalb eines Jahres).


  • Alle Änderungen, auch LV- und Vereinswechsel müssen online im Wiederholungsantrag vorgenommen werden. Wichtig: Immer die zuletzt geänderte und gespeicherte Version des Lizenzantrages muss eingereicht werden.

  • Handschriftliche Änderungen, sowie beigelegte Passbilder/Fotos werden nicht angenommen.

  • Bitte achten Sie darauf, dass die Anträge auf beiden Seiten persönlich (Originalunterschrift) vom Antragsteller, bei Minderjährigen auch vom Erziehungsberechtigten unterschrieben sind. Eingereichte Anträge mit einer kopierten Unterschrift werden nicht angenommen.

  • Die Ärztliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung ist zwingend bei einem Erst-Lizenzantrag für Nachwuchsklassen (minderjährige) und jährlich bei Senioren/Master ab 60 Jahre (ab Jahrgang 1958) notwendig. Entsprechende Anträge ohne Bescheinigung müssen ebenfalls zurück gesendet werden.

  • Einem Antrag für eine „Sportliche Leiter-Lizenz“ muss eine aktuelle Lehrgangsbescheinigung beigelegt werden, wenn die aufgedruckte Gültigkeit auf dem Lizenzantrag der 31.12.2018 ist.

  • Wir bitten um die Einreichung von getackerten Lizenzanträgen. Dies vereinfacht die Bearbeitung der Lizenz-Anträge.

  • Sobald ein Lizenznehmer seinen Lizenzantrag eingereicht hat, ist der direkte Ansprechpartner bei Nachfragen über den aktuellen Verbleib des Lizenzantrages der Verein und/oder der zuständige Landesverband. Für Vereine ist der Ansprechpartner der zuständige Landesverband.

  • Vereinen und Lizenznehmern stehen wir gerne über das Kontaktformular unter https://lizenzen.rad-net.de zur Verfügung.

  • Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragstellung und Bearbeitung von Lizenzanträgen unter FAQ: https://lizenzen.rad-net.de.

  • Mit der Lizenzversendung beginnen wir in der KW49. Auch Eilanträge, die werden dann vorrangig behandelt und als erstes gedruckt und versendet.