Neue Corona-Verordnung ab 01. Juli
  24.06.2020 •     Aktuelles , Straße , Bahn , Querfeldein , Mountainbike , BMX , Trial , Kunstradfahren , Radball , Radpolo , Breitensport , Korso


Ab dem 01. Juli gilt eine neue, vollstänig überarbeitete Corona-Verordnung!

Um dem Wirr-Warr der unterschiedlichen Verordnungen und Regelungen entgegen zu wirken hat die Landesregierung am 23. Juni eine neue, vollständig überarbeitete Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 01. Juli erlassen.

Die bekannten Regelungen hinsichtlich Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung und Zutritts-/Teilnahmeverbot für "Ansteckungsverdächtige" bleiben bestehen.

Die für den Radsport wichtigsten Änderungen im Überblick (gültig ab 01. Juli):

  • Treffen im öffentlichen (und privaten) Raum mit bis zu 20 Personen möglich (§9 (1))
  • Innerhalb dieser Gruppe muss kein Mindestabstand eingehalten werden (§2 (2))
  • Gleiche Gruppengröße gilt auch für Training in/auf Sportanlagen.
  • Bei Gruppentraining sollte keine Durchmischung der Gruppen stattfinden, bei Partner-Übungen feste Paare gebildet werden.
  • Weiterhin gelten die bekannten Regeln für Hygienekonzept, Anforderungen und Erfassung der Teilnehmerda
     

Für Sport-Veranstaltungen gilt:

  • maximal 100 Teilnehmer und 100 Zuschauer bis 31. Juli 2020 (§10 (3) Satz 1)
    • Ausnahme: bei fester Sitzplatzzuweisung bis 250 Zuschauer möglich (§10 (3) Satz 2) -> gilt bspw. auch für Mitgliederversammlungen

  • ab 31. Juli bis mind. 31. Oktober, maximal 500 Teilnehmer und Zuschauer
  • weiterhin bleibt bestehen, dass bei Veranstaltungen die Hygieneanforderungen einzuhalten sind, ein Hygienekonzept zu erstellen ist und die Daten der Teilnehmer erhoben werden (gemäß §10 (1), betreffende §§4, 5 und 6)
  • Es können auch wieder Wettkämpfe genehmigt werden, die komplett oder teilweise auf öffentlichen Straßen/Wegen stattfinden. Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden.

Außerdem gilt weiterhin, dass alle Veranstaltungen und Aktivitäten, insbesondere im Zweifelsfall, mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen werden müssen!

 

Die Anzahl der Unterordnungen sollen ab dem 01. Juli reduziert werden. Die wegfallenden Verordnungen, sind aber keine für den Radsport relevanten.
Dagegen ist gemäß §16 (5) eine Rechtsverordnung für den Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sowie entsprechende Angebote vorgesehen.

"Die einzelnen Verordnungen sollen bis zum 26. Juni verkündet werden, so dass noch ausreichend Vorbereitungszeit bis 1. Juli 2020 besteht, sofern notwendig." (Zitat von der Homepage der Landesregierung)

Über die neuen Verordnungen wird wie gewohnt an dieser Stelle informiert.

 

allgemeine Coronaverordnung ab 01. Juli

Corona-Verordnung Sport ab 01. Juli

 

aktualisiert 26.06. mit CoronaVO-Sport