Radrennsport in Baden-Württemberg: Vorbereitung für einen möglichen Plan B
  03.06.2020 •     Aktuelles , Straße , Bahn


Radrennsport-Veranstalter, welche ihr ausgefallenes Radrennen nachholen möchten, geben dies bitte bis zum 20. Juni an die Geschäftsstelle und die Fachwarte des BRV bzw. WRSV durch.
Im Anschluss daran wird die RBW-Fachkommission sich in Abstimmung mit dem BDR darüber beraten, wie sich der Rennkalender ab Herbst gestalten könnte.
Ungeachtet der Fortdauer der aktuell gültigen Corona-Verordnung schließen wir es nicht aus, dass bereits ab August wieder Radrennsport-Veranstaltungen erlaubt werden könnten.
Bei der Neugestaltung des Rennkalenders ab Herbst haben die bereits genehmigten Veranstaltungen Terminschutz.