Wiederholungsanträge ab 20. Oktober freigeschalten
29.10.2017
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Badischer Radsportverband
Die Lizenzanträge haben nun nur noch zwei Seiten die beide zu Unterschreiben sind.
Weitere Informationen findet ihr hier:
- amtliche Bekanntmachung auf www.rad-net.de
- Unsere Kurzanleitung-Lizenzen
- Lizenznehmer, für die ein Lizenz-Wiederholungs-Antrag zur Verfügung steht, müssen diesen auch nutzen und keinen Erst- oder Neuantrag stellen. Für jeden Lizenznehmer, der 2017 eine Lizenz gelöst hatte, steht ein Lizenz-Wiederholungs-Antrag zur Verfügung. Derjenige, der sich nicht einloggen kann, soll sich bitte per Kontaktformular über https://lizenzen.rad-net.de an uns wenden. Auch Lizenznehmer aus 2013 - 2016 (die in 2017 keinen Lizenzantrag hatten) müssen sich im System anmelden und können dann auf ihre Daten zugreifen – müssen hier aber den Button „Neuantrag stellen“ wählen (also nicht ohne einloggen einen Erstantrag stellen).
- Erstanträge oder Neuanträge, obwohl Wiederholungsanträge bereit liegen, werden nicht angenommen.
- Die Lizenzanträge haben für das Jahr 2018 ein optisches Update erhalten. Sie bestehen aus zwei Seiten, der Antrag mit Verpflichtungserklärung und die Schiedsvereinbarung, die beide zu unterschreiben sind.
- Alle Änderungen, auch LV- und Vereinswechsel müssen online im Wiederholungsantrag vorgenommen werden. Wichtig: Immer die zuletzt geänderte und gespeicherte Version des Lizenzantrages muss eingereicht werden.
- Handschriftliche Änderungen, sowie beigelegte Passbilder/Fotos werden nicht angenommen.
- Bitte achten Sie darauf, dass die Anträge auf beiden Seiten persönlich (Originalunterschrift) vom Antragsteller, bei Minderjährigen auch vom Erziehungsberechtigten unterschrieben sind. Eingereichte Anträge mit einer kopierten Unterschrift werden nicht angenommen.
- Die Ärztliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung ist zwingend bei einem Erst-Lizenzantrag für Nachwuchsklassen (minderjährige) und jährlich bei Senioren/Master ab 60 Jahre (ab Jahrgang 1958) notwendig. Entsprechende Anträge ohne Bescheinigung müssen ebenfalls zurück gesendet werden.
- Einem Antrag für eine „Sportliche Leiter-Lizenz“ muss eine aktuelle Lehrgangsbescheinigung beigelegt werden, wenn die aufgedruckte Gültigkeit auf dem Lizenzantrag der 31.12.2017 ist.
- Wir bitten um die Einreichung von getackerten Lizenzanträgen. Dies vereinfacht die Bearbeitung der Lizenz-Anträge.
- Sobald ein Lizenznehmer seinen Lizenzantrag eingereicht hat, ist der direkte Ansprechpartner bei Nachfragen über den aktuellen Verbleib des Lizenzantrages der Verein und/oder der zuständige Landesverband. Für Vereine ist der Ansprechpartner der zuständige Landesverband.
- Vereinen und Lizenznehmern stehen wir gerne über das Kontaktformular unter https://lizenzen.rad-net.de zur Verfügung.
- Die in 2017 von der UCI eingeführte UCI-ID erhält ab dem Lizenzjahr 2018 jeder Lizenznehmer.
- Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragstellung und Bearbeitung von Lizenzanträgen unter FAQ: https://lizenzen.rad-net.de.
- Mit der Lizenzversendung beginnen wir in der KW49. Auch Eilanträge, die werden dann vorrangig behandelt und als erstes gedruckt und versendet.