Zuschüsse

Förderbereiche der BSB (Nord und Freiburg)

Sport erfüllt wesentliche gesellschaftliche Aufgaben. Deshalb stellt das Land Baden-Württemberg den Badischen Sportbünden (Nord und Freiburg) Mittel für die Förderung des Freizeit- und Breitensport zur Verfügung. Die Badischen Sportbünde (Nord und Freiburg) übernehmen die Weiterleitung und die Verteilung der Fördergelder an die Vereine und Verbände in Baden-Württemberg.


Maßnahmen, die über das bestehende Vereinsangebot hinaus gehen, können über die Kooperation Schule-Verein gefördert werden.

  • alle gemeldeten Kooperationen erhalten Versicherungsschutz, auch die, die nicht bezuschusst werden

BSB Freiburg Kooperation Schule-Verein
BSB Freiburg Projektwettbewerb Mix-it!
BSB Nord Kooperation Schule Verein

Maßnahmen, die für und mit Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligten durchgeführt werden, können über die Badischen Sportbünde (Nord und Freiburg) gefördert werden.

  • alle gemeldeten Maßnahmen erhalten Versicherungsschutz (ob bezuschusst oder nicht)
  • Ziel der Förderung ist die schulische und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung zu fördern.

BSB Freiburg Förderlinie Integration
BSB Nord Integration durch Sport

Mit der Kooperation Kindergarten-Verein können Maßnahmen, die von Sportvereinen und Kindergärten gemeinsam durchgeführt werden, von den Badischen Sportbünden (Nord oder Freiburg) gefördert werden.

  • alle gemeldeten Maßnahmen erhalten Versicherungsschutz (ob bezuschusst oder nicht)
  • Ziel der Förderung ist Kinder im Vorschulalter in ihrer Entwicklung zu fördern und positive Auswirkungen auf das Lern- und Sozialverhalten zu erhalten.

BSB Freiburg Kooperation Kindergarten-Verein
BSB Freiburg Projektwettbewerb Mix-it!
BSB Nord Kooperation Kindergarten-Verein

Um die Arbeit der Übungsleiter, Trainer, Jugendleiter und Vereinsmanager mit einem Zuschuss zu unterstützen, werden von den Sportbünden finanzielle Sportfördermittel bereitgestellt.

Förderbereiche:

  • Übungsleiter
  • Jugendleiter
  • Vereinsmanager

BSB Freiburg DOSB-Lizenz
BSB Nord DOSB-Lizenz

Baumaßnahmen, die unmittelbar dem Sport dienen, können gefördert werden.

  • Die Badischen Sportbünde (Nord und Freiburg) können durch Zuschüsse den Neubau oder die Sanierung von Vereinssportstätten unterstützen.

⇒ Baumaßnahmen, die ohne Baufreigabe durch einen der Sportbünde (Nord oder Freiburg) begonnen wurden, können nicht mehr gefördert werden.

BSB Freiburg Sportstättenbau
BSB Nord Sportstätten

Um den Sportbetrieb zu gewährleisten fördern die Badischen Sportbünde (Nord und Freiburg) Vereine und Verbände bei der Anschaffung von Sportgeräten.

  • Anträge können von Mitgliedsvereinen bis zum 31. Januar des Folgejahres bei den Sportbünden eingereicht werden
  • Die Zuschusshöhe beträgt in der Regel 30%

BSB Freiburg Sportgeräte
BSB Nord Sportgeräte

Mitgliedsvereine des Badischen Sportbund Nord erhalten ab den 25. Bestehen eine Ehrengabe.

  • In Schritten von jeweils weiteren 25 Jahren erhalten Mitgliedsvereine ebenso eine Ehrengabe
  • Vereine müssen den BSB Nord spätestens 2 Monate vor dem Vereinsjubiläum informieren

BSB Nord Vereinsjubiläum

Vereine können neben Sportfördermittel auch Jugendfördermittel erhalten. Darunter fallen als Beispiel Fördermittel für Jugendfreizeiten. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermittel ist eine gültige Jugendordnung.
Über die Badische Sportjungend (Nord und Freiburg) können z.B. folgende Maßnahmen bezuschusst werden:

  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Freizeiten
  • Anschaffung von Zelten und Zeltmaterialen
  • Freizeiten mit Menschen mit und ohne Behinderung
  • Jugendleiterlehrgänge
  • Seminare und praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
  • Seminare und praktische Maßnahmen zur Drogenbekämpfung
  • usw.

BSJ Nord Zuschüsse in der Jugendarbeit
BSJ Freiburg Zuschüsse in der Jugendarbeit


Den verschiedenen Förderbereichen liegen jeweils Richtlinien zugrunde, aus welchen die Zuschusskriterien festgeschrieben sind. Die Richtlinien finden Sie auf den Websiten der Badischen Sportbünde (Nord und Freiburg) in den jeweiligen Bereichen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Kreisjugendringe

Kreisjugendringe fördern verschiedene Aktivitäten in der Jugendarbeit. Zuschussberechtigt sind meist Mitgliedsvereine/ -verbände aus den jeweiligen Landeskreisen deren Maßnahmen den Richtlinien der jeweiligen Kreisjugendringen entsprechen.

Kreisjugendring Bodenseekreis e.V.

Kreisjugendring Konstanz e.V.
Kreisjugendring Lörrach e.V.

Kreisjugendring Waldshut e.V.
Kreisjugendring Breisgau-Hochschwarzwald e.V.

Kreisjugenring Emmendingen e.V.

Stadtjugendring Freiburg e.V.
Kinder- und Jugendbüro Baden-Baden

Kreisjugend Ortenau e.V.
Kreisjugendring Schwarzwald-Baar e.V.
Kreisjugendring Landkreis Karlsruhe e.V.
Stadtjugendring Pforzheim e.V.

Jugendring Enzkreis e.V.
Stadtjugendring Heidelberg e.V.

Stadtjugendring Mannheim e.V.

Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V.

Die Richtlinien der jeweiligen Fördervoraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Kreisjugendringe.
Weitere Kreisjugendringe finden Sie auf der Seite landesjugendring.de

Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg

Vereine können in der Finanzierungsdatenbank Ba-Wü nach Fördermöglichkeiten für Projekte mit verschiedenen Förderfeldern suchen. Unter den Förderfeldern gibt es verschiedene Felder wie Sport, Kinder und Jugendliche, Politik, Beruf, und viele weitere. Gefördert wird im Zusammenhang mit allgemeinen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Somit liegt gerade im Förderfeld Sport der Fokus nicht auf Leistungssteigerung.

Bei den geförderten Projekten handelt es sich um Projekte in der Jugendbildung in Baden-Württemberg, mit zeitlich begrenzten Vorhaben und einem eindeutigen Ziel, das in einer bestimmten Zeitdauer erreicht werden soll. Stiftungen fördern keine Projekte, die regelmäßig statt finden. Somit ist eine Regelförderung ausgeschlossen.

Faustregel der Finanzierungsdatenbank: kleinere, lokalere Projekte werden von kleinen, regional tätigen Stiftungen gefördert. Große, landesweit tätige Stiftungen fördern nur landesweit relevante Projekte.

 

Allgemeine Tipps:

  • vor der Projektumsetzung sollte man sich über die Förderungen informieren

⇒ eventuell müssen Anträge vor der Projektumsetzung bei den Förderungen/Stiftungen eingereicht werden, sonst besteht die Gefahr, dass Ihr Projekt keine Förderung erhält.

  • man benötigt ausreichende Vorlaufzeit
  • man sollte immer nur für konkrete Vorhaben auf die Suche gehen, da sich die verschiedenen Förderorganisationen deutlich unterscheiden
  • man sollte sich die Infoseiten der Finanzierungsdatenbank in Ruhe durchlesen, das kostet Zeit, aber es verschafft einen guten Überblick

 

Eine ausführliche Anleitung zur Benutzung der Finanzierungsdatenbank finden Sie hier.