ARAG Versicherung

Die Mitgliedschaften im Badischen Sportbund (Nord oder Freiburg) und im BRV eröffnen den Mitglieder Zugang zu den Gruppenversicherungen der ARAG.

 

Sportversicherung Rahmenvertrag

Über den Versicherungsvertrag der Badischen Sportbünde sind u.a.

  • alle Mitglieder
  • Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter (auch wenn Nichtmitglied)
  • Helfer bei versicherten Veranstaltungen (auch wenn Nichtmitglied)

bei Veranstaltungen und Unternehmungen des Vereins versichert.

Die Versicherung umfasst dabei:

  • Unfall-Versicherung
  • Haftpflicht-Versicherung
  • Vertrauensschaden-Versicherung
  • Rechtsschutz-Versicherung
  • Kranken-Versicherung

 

Zusatzversicherung privates Radfahren

alle, beim BRV namentlich gemeldeten Mitglieder der Vereine sind zusätzlich bei privaten Radfahrten verischert, die nicht im Rahmenvertrag enthalten sind.

Dabei sind die gleichen Versicherungszweige des Rahmenvertrag enthalten (außer Vertrauensschaden-Versicherung).

 

Hinweise für die Schadesfallmeldung

  • Jeder Schaden muss dem Versicherungsbüro beim BSB gemeldet werden
  • Schäden nur auf den dafür vorgesehenen Formularen melden
  • Schadensmeldung sorgfältig, ausführlich und wahrheitsgetreu ausfüllen
  • Bei späteren Schriftwechsel Vereinsnummer des BSB und /oder Schadensnummer angeben

Bei Fragen zur Sportversicherung können Sie sich gerne an das Versicherungsbüro beim BSB melden.

Versicherungsbüro beim Badischen Sportbund e.V.
Wirthstr. 7
79110 Freiburg i. Breisgau
Tel.: (0761) 15271-0
Fax: (0761) 15271-50

E-Mail: vsbfreiburg(@)ARAG-Sport.de

 

Die ARAG

Neben den oben genannten Gruppenversicherungen bietet die ARAG viele weitere Versicherungen für Sportvereine zu günstigen Konditionen an, beispielsweise:

  • KFZ-Zusatzversicherung
  • Nichtmitgliederversicherung
  • Reiseversicherung
  • u.v.m.

 

Auf ihrer Homepage stellt sie viele nützliche Tipps und Beispiele aus der Praxis vor.
Im FAQ werden viele Fragen rund um die Sportversicherung ausführlich erklärt.
Auch die Schadensmeldung kann inzwischen weitestgehend digital ausgefüllt werden.

 

Genauere Informationen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsberträgen.

Merkblatt private Radsportausübung

Informationen zur Sportversicherung

 

Hierbei handelt es sich um Auzüge und Zusammenfassungen, es gelten die jeweiligen Versicherungsverträge!

VBG Unfallversicherung

Mit der Mitgliedschaft im Badischen Sportbund (Nord oder Freiburg) sind Vereine automatisch Nutzer der Gruppenversicherung der VBG.

 

Unfallversicherung Rahmenvertrag

Über die Badischen Sportbünde sind alle Ehrenamtlichen, die ein vorgesehenes Wahlamt  oder im Verein verschiedene Aufgaben übernehmen, versichert.
Darunter fallen u.a.

  • Übungsleiter & Trainer (mit und ohne Lizenz)
  • Einsatzkräfte bei Vereinsfesten o.ä.

Die Ehrenamtlichen werden unabhängig davon versichert, ob sie Vereinsmitglied sind oder nicht. 

Die Versicherung umfasst Unfälle, die während der Arbeit oder der Tätigkeit passieren und auf dem Weg von oder zur Arbeit/Tätigkeit. Außerdem umfasst sie auch die Folgen von Berufskrankheiten.

Die Leistungen der VBG umfasst dabei Behandlungskosten und gegebenenfalls auch die Zahlung einer Rente.

 

Hinweise zur Versicherung

  • Jeder Sportverein der einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss sich bei der VBG als Unternehmen melden.
  • Durch die Mitgliedschaft im Badischen Sportbund (Nord oder Freiburg) werden die Beiträge der VBG-Versicherung von den Badischen Sportbünden übernommen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zur VBG-Versicherung finden Sie auf den Seiten der Badischen Sportbünden (Nord und Freiburg) und auf der Website der VBG.

VBG Broschüre

 

 

Hierbei handelt es sich um Auzüge und Zusammenfassungen, es gelten die jeweiligen Verischerungsverträge!