FAQ - Radsport Baden-Württemberg gGmbH

Die Radsport Baden-Württemberg gGmbH (kurz: RBW) soll als gemeinnützige Gesellschaft den gesamten Nachwuchsleistungssport in Baden-Württemberg steuern und koordinieren. Bei ihr werden zukünftig die Landes- und Honorartrainer angestellt und die Mittel verwaltet. Die RBW soll dafür einen hauptamtlichen Geschäftsführer erhalten.

Die ARGE in ihrer bisherigen Form wird aufgelöst und geht vollständig in die RBW über. Das bisherige ARGE-Präsidium und die verschiedenen Fachausschüsse werden gemäß den Ordnungen als Aufsichts- und Beratungsgremien für die RBW tätig sein.

Die RBW erhält die komplette Förderung des LSV. Der vom LSV geforderte Eigenanteil der Fachverbände wird im oben genannten Verhältnis von beiden Verbänden (=Gesellschafter) einbezahlt. Außerdem kann und soll die RBW selbstständig nach neuen Finanzierungsquellen wie bspw. Sponsoren suchen.

In der RBW wird die Förderung der Radsportdisziplinen Straße, Bahn, Mountainbike, BMX, Kunstrad und Radball koordiniert. In der Regel werden Sportler ab der Jugend-Klasse unterstützt, bei einzelnen Maßnahmen werden zur Talent-Entwicklung auch Schüler ab 13 Jahren eingeladen.

Gesellschafter werden der Badische Radsport-Verband und der Württembergische Radsportverband. Vorgesehen ist auch eine Beteiligung des Bund Deutscher Radfahrer. Entgegen der üblichen Verteilung des Stimmrechts analog zum eingebrachten Kapital, werden in der RBW die Finanzen nach einem durch Mitglieder- und Lizenzzahl ermittelten Schlüssel BRV 40% zu WRSV 60% aufgeteilt, bei gleichem Stimmrecht (50:50)

Eine gemeinsame Leistungssportstruktur der Fachverbände ist künftig Voraussetzung für die Förderung des Nachwuchsleistungssports durch den Landessportverband in Baden-Württemberg. Das ist in den neuen Förderrichtlinien des LSV klar definiert. Wird von den Verbänden keine gemeinsame Struktur geschaffen, wird die Förderung durch den LSV eingestellt. Damit würde die Finanzierung von Personal, Maßnahmen und Infrastruktur durch Landesmittel in Höhe von derzeit rd. 600.000 € künftig entfallen.

Als Alternative zur gGmbH wurde auch die Gründung eines „e.V.“ abgewogen. Letztendlich wurde das von den drei Skiverbänden in Baden-Württemberg bereits erfolgreich praktizierte Modell einer gGmbH unter verschiedensten Aspekten (Mitwirkung der Verbände, Haftungsfragen) von einer Strukturkommision beider Verbände geprüft und als geeignet befunden.

Nein, an den Kaderstrukturen wird sich nichts ändern. Diese werden weiterhin anhand der Kadernormen und in Absprache mit den zuständigen Trainern berufen.

Die Budgets der einzelnen Disziplinen werden in Zukunft durch die RBW Haushaltsplanung bestimmt. Durch den LSV wurde zudem in Aussicht gestellt, die Fördermittel für den Radsport bei Gründung der RBW zu verstetigen und zu pauschalisieren, statt der bisherigen disziplinbezogenen Förderung.  Dadurch erhält die RBW mehr Flexibilität hinsichtlich des Personal- und Mitteleinsatzes.

Die Förderrichtlinien des LSV verlangen eine angemessene Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger. Diese haben die beiden Verbände bisher durch jeweils eigene Maßnahmen eingebracht. In Zukunft werden alle Maßnahmen von der RBW durchgeführt. Die notwendigen Eigenanteile erhält die RBW dabei von den Gesellschaftern (gemäß Gesellschaftervertrag zu 40% vom BRV und 60% vom WRSV). Aufgrund der bisher vom WRSV eingebrachten höheren Mittel entfallen bei einer Anwendung des Schlüssels auf den BRV dabei künftig Mehrkosten von 20.000 € gegenüber seinen bisherigen Aufwendungen für die Nachwuchsförderung. Diese Mittel muss der Verband dauerhaft zur Verfügung haben und das ist nur über die Mitgliedsbeiträge möglich.

Der WRSV ist dem BRV mit der angebotenen Verteilung 60 – 40 bei gleichzeitiger Stimmenparität in der gGmbH entgegengekommen. Da vom WRSV somit auch weiterhin der größere Anteil der Eigenmittel getragen wird, hat die WRSV-Mitgliederversammlung bereits eine Beitragserhöhung der Erwachsenenbeiträge von 4,50€ auf 9,00€ beschlossen. Die Erhöhung zeigt somit auch ein Entgegenkommen und Angleichung des BRV.

Wird der Gründung der gGmbH zugestimmt, wird die Stelle des Geschäftsführers öffentlich ausgeschrieben. Jeder Interessierte hat dann die Möglichkeit sich zu bewerben. Gemäß dem Satzungsentwurf stimmt die Gesellschafterversammlung über den ersten Geschäftsführer ab. Alle weiteren Geschäftsführer werden durch den RBW Beirat eingestellt.

Angestrebt wird dabei eine Personalunion der Funktionen Geschäftsführer, Bundesstützpunktleiter und Leistungssportkoordinator, da sich deren Aufgaben überschneiden und ergänzen. Dafür können Zuschüsse vom Bundesministerium des Innern und vom LSV beantragt werden. Wie hoch diese tatsächlich ausfallen werden, ist derzeit noch offen.

 

Satzungen/Ordnungen siehe hier

Das hängt von der Vergütung des Geschäftsführers (Tätigkeitsumfang, Qualifikation und Erfahrung, Orientierung an der Vergütungsordnung für Leistungssportpersonal des LSV) und den Zuschüssen ab.  Soweit die Personalkosten nicht durch Zuschüsse gedeckt werden können, werden sie von den Gesellschaftern mit dem verhandelten Verhältnis (BRV 40% – WRSV 60%) eingebracht.

Der juristische Sitz der gGmbH ist Stuttgart. Dienst- und Einsatzorte des Geschäftsführers sind jedoch noch offen und unter anderem abhängig von der Anerkennung der beantragten Bundesstützpunkte in Baden-Württemberg. Hauptdienstort des Geschäftsführers und die Geschäftsstelle sollten an einen der BSP angegliedert werden, möglicherweise auch in Anbindung an eine der bestehenden Verbands-Geschäftsstellen.

Die RBW übernimmt den Leistungssport der beiden Verbände und koordiniert diesen eigenverantwortlich, kontrolliert durch die Organe und Gremien wie in der Satzung und den Ordnungen beschrieben. Durch die zentrale Verwaltung können die vorhandenen Ressourcen (Personal, Material, finanzielle Mittel) effizienter eingesetzt werden und Doppelstrukturen abgebaut werden. Zugleich wird die im Zuge der Leistungssportreform des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und Bundesministeriums des Innern geforderte Professionalisierung der Leistungsportförderung unterstützt und damit zugleich eine Entlastung des Ehrenamtes erreicht.  Durch die gemeinsame Organisationsstruktur werden Synergieeffekte bei der Durchführung zentraler Maßnahmen und in der Wettkampfbetreuung erzielt. Davon profitieren alle Vereine und Sportler in Baden-Württemberg, insbesondere aber auch die Sportler aus den BRV-Vereinen.  Aktuell sind in allen Kadern mehr badische als württembergische Athleten vertreten, obwohl der WRSV insgesamt deutlich mehr Mitglieder besitzt.

 

Satzungen/Ordnungen siehe hier

Bei der Auswahl der Kadersportler spielt die Größe des Vereins keine Rolle. Es zählen die offiziellen Kadernormen oder andere ausgeschriebene Voraussetzungen. Auch Sportler, die nicht im Kader sind, können mit den passenden Voraussetzungen in Fördergruppen oder an Stützpunkten mittrainieren. Die RBW wird diese Trainingsmaßnahmen und die Teilnahmevoraussetzungen ausschreiben.

Die Radsportverbände in Baden-Württemberg sind eine Solidargemeinschaft zur Förderung des Breiten- und Leistungssports. Eine der zentralen Aufgaben der Verbände bildet dabei die Organisation des Wettkampfsports für die Vereine und ihre Mitglieder, ebenso die Förderung talentierter Nachwuchssportler auf Landes- und Bundesebene. Mit ihren Mitgliedsbeiträgen tragen die Vereine zu einer leistungsfähigen Selbstverwaltung des Sports in unserer Gesellschaft bei.         

 

Sich zu messen und zu vergleichen liegt in der Natur des Sports. Die höchste Aufmerksamkeit bringen dabei Internationale Großveranstaltungen wie WM, EM, Olympische Spiele und Weltcups mit sich. Int. erfolgreiche Sportler werden zu Idolen und dienen so auch als Vorbilder, um vor allem junge Menschen für Sport zu begeistern und damit auch für unsere Vereine zu gewinnen.

Ausgangspunkt für international erfolgreiche Sportler sind die Vereine und die Verbandskader. Ohne die Förderung von Leistungsträgern und deren Erfolge wird die mediale Aufmerksamkeit auf den Radsport noch weiter abnehmen, sinken die Teilnehmerzahlen an den Rennen, werden mehr und mehr Rennen abgesagt, es gibt weniger Sportler, die Vereine verlieren zunehmend an Mitgliedern und müssen sich auflösen. Dies ergibt eine sich immer weiterdrehende Abwärtsspirale.

Die Bundesregierung stellt in Ihrem Haushalt Fördermittel für den deutschen Sport zur Verfügung. Diese werden vom DOSB an die nationalen Fachverbände verteilt. Die Spitzenverbände fördern damit den Leistungssport auf nationaler Ebene, also Bundeskader.

Die Länder fördern die Fachverbände über die Landessportbünde in Ihrem jeweiligen Bundesland. Die Fachverbände setzen diese Mittel zur Förderung des Nachwuchs-Leistungssports in den Landeskadern ein.  

Grundvoraussetzung für die Förderung auf allen Ebenen ist dabei, dass die Empfänger der Zuwendung sich auch mit eigenen Mitteln an der Förderung beteiligen (Prinzip der Subsidiarität).

Die ARGE Radsport war bisher der Ansprechpartner im Leistungssport für den LSV. Daher war auch das ARGE-Präsidium zur Umsetzung der neuen Förderrichtlinien zuständig. Das ARGE-Präsidium setzte eine Strukturkommission zur Vorbereitung einer neuen rechtsfähigen Organisationsstruktur ein. Mitglieder dieser Kommission sollten jeweils die Vizepräsidenten Rennsport/Olympische Sportarten und Finanzen der beiden Verbände sein. Auf Wunsch des LSV wurden die beiden Olympiastützpunktleiter aus Freiburg und Stuttgart ebenfalls in diese Kommission aufgenommen.

Namentlich wurden folgende Personen für die Strukturkommission tätig:  

  • VP Finanzen WRSV: Jochen Dannemann
  • VP Olympische Sportarten WRSV: Hans Lutz (komm.), Sven Krauss, Klaus Maier (komm.)
  • VP Finanzen BRV: Ingrid Auer
  • VP Rennsport BRV: Rolf Schönecker
  • OSP Leiter Freiburg: Hans-Ulrich Wiedmann
  • OSP-Leiter Stuttgart: Thomas Grimminger

RBW – Radsport Baden-Württemberg gGmbH

BRV – Badischer Radsport-Verband e.V.

WRSV – Württembergischer Radsportverband e.V.

LSV – Landessportverband (Baden-Württemberg) e.V. – vergibt die Zuschüsse zur Förderung des Leistungssports (Dachorganisationen des Sports als Landessportbünde oder Landesportverbände im jeweiligen Bundesland)

BSP – Bundesstützpunkt – wird durch den nationalen Fachverband beantragt und nach den gültigen Kriterien durch DOSB und das BMI anerkannt

BDR – Bund Deutscher Radfahrer e.V. – nationaler Fachverband für den Radsport

DOSB – Deutscher Olympischer Sportbund – Dachorganisation für allen organisierten Sport in Deutschland

BMI – Bundesministerium des Innern – größter Förderer des Sports, da von hier die Bundesmittel zur Förderung des Leistungssports an die Spitzenverbände vergeben werden (aktuell ca. 170 Mio. €)

BSB/WLSB – Badischer Sportbund Karlsruhe, Badischer Sportbund Freiburg bzw. Württembergischer Landessportbund – Unterorganisationen des LSV, kümmern sich ausschließlich um überfachliche und breitensportliche Themen.

OSP – Olympiastützpunkte – Einrichtungen zur sportartübergreifenden Betreuung von Bundeskaderathleten des DOSB und der Spitzenverbände