Projekte und Aktivitäten / Audiobeiträge: Unkomplizierter grenzüberschreitender Radsport
Wegweiser war der Präsident der Internationalen Bodensee-Rad- und Motorfahrer-Vereinigung (IBRMV) Lutz Graf aus Konstanz. Das vorliegende Abkommen findet Anwendung auf alle Radsportdisziplinen (Straßenwettbewerbe, Bahnwettbewerbe, Querfeldeinfahren, Mountainbike, BMX, Trial und Hallenradsport). Angesprochen sind alle Leistungs- und Altersklassen, mit Ausnahme der Vertragsfahrer. Das Abkommen trat am 01. November 2010 in Kraft. Die Geltungsdauer beträgt ein Jahr. Es verlängert sich stillschweigen um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 14 Tage vor dem 01.November eines jeden Jahres von zumindest einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abkommen zwischen dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und dem Schweizerischen Radsport Verband
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