FAQ Mitgliedermeldung Neu

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 16. Oktober 2021 wurde die Änderung der Satzung beschlossen und damit die Pflicht zur Namentlichen Meldung der Vereinsmitglieder an den Verband abgeschafft.

Wortlaut des geänderten Abschnitt (§8 Nr. 8 BRV-Satzung):

„Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, die Bestandsmeldung gemäß den Vorgaben des jeweils zuständigen Sportbundes zu erfüllen.

Die Mitgliedsvereine sind verpflichtet, alle gewählten Amtsinhaber an den Badischen Radsport-Verband zu melden. Für Mehrsparten-Vereine deren Haupt-Verband nicht der Radsport-Verband ist, gilt dies nur für die gewählten Amtsinhaber die Mitglied der Radsport-Abteilung sind.“

Vollständige Satzung des BRV

Der Vorschlag hat mehrere Gründe. Bisher bestehende Regelungen bei BDR und ARAG wurden geändert, daher kann unsere Regelung dem folgen. Die bisher erhobenen Daten sind – spätestens durch den Wegfall der Regelungen bei BDR und ARAG – nicht alle notwendig. Datensparsamkeit ist ein Grundsatz der DSGVO, nicht benötigte Daten sollen nicht erhoben werden.

Am allerwichtigsten ist jedoch: die Änderung bringt den Vereinen massive Entlastung im administrativen Bereich.  

  • BSB-Bestandsmeldung (wie bisher auch)
    • Über das BSB Portal (bsbvernetzt für Süd oder bsb-net für Nord)

  • Alle Personen die ein gewähltes Amt im Verein ausüben an den BRV
    • über das Onlineportal „Phoenix“
    • Oder per Mail an die Geschäftsstelle (info(@)badischer-radsportverband.de)

Die Bestandsmeldung an den BSB muss gemäß den Vorgaben des BSB erfolgen.
Infos BSB-Freiburg | Infos BSB-Nord

NEU! Es müssen ALLE Inhaber eines gewählten Amtes gemeldet werden. (Bei Mehrspartenvereinen nur wenn Mitglied der Radsport-Abteilung). Die Angaben haben immer bei Änderungen (also in der Regel nach Mitgliederversammlungen) aktualisiert zu werden. Entweder direkt im Phoenix Portal (Infos auf unserer Homepage, Handbuch Phoenix Kapitel 5.7) oder per Mail an die Geschäftsstelle. In Phoenix können die aktuell hinterlegten Personen eingesehen und die Adressdaten kontrolliert werden.

Jeder Funktionsinhaber kann sich auch selbst bei Phoenix registrieren und seine Daten selbst pflegen.

Nein, die Beiträge bleiben bestehen wie bisher bekannt. Es wird weiterhin unterschieden in Schüler, Jugend, Erwachsene Aktiv und ab dem vollendetem 65. Lebensjahr sind alle automatisch passive Mitglieder, außer diese bekleiden ein gewähltes Amt, nehmen eine Funktion im Verein wahr und betreiben aktiv Radsport. Die Unterscheidung Nord/Süd, aufgrund der unterschiedlichen BSB Beiträge bleibt bestehen.

 

Gem. §6 Nr. 6 der BDR-Satzung

„Die Satzungen der Landesverbände können eine passive Mitgliedschaft vorsehen. Als „passiv“ gelten Mitglieder nur dann, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, keinen aktiven Radsport betreiben, keine Ämter bekleiden und keine Funktionen im Verein wahrnehmen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen, etwa am Training, gemeinsamen Radausfahrten oder vergleichbaren Aktivitäten.

Der Verein bestätigt, dass die jeweilige Person Mitglied des Vereins ist und in der Bestandsmeldung als Mitglied des Radsportverband gemeldet wurde.

Dass der Verein wahrheitsgemäße Angaben macht ist Vertrauenssache.

Das betrifft insbesondere: Lizenzanträge, Versicherungsfälle, Teilnahme an Trainer-Lehrgängen, Ehrungen. Auf allen dafür notwendigen Dokumenten sind Felder für die Bestätigung durch den Verein vorgesehen und/oder die Bestätigung kann digital abgegeben werden.

 

Diese Funktionen zählen als aktive Mitglieder .

  • Vorsitzende, stellv. / Präsidenten
  • Kassier / Rechner
  • Schriftführer
  • Abteilungsleiter
  • alle Fachwarte / Referenten

 

Nicht berücksichtigt werden, da diese zur Anwendung im Programm genutzt werden:

  • Post- und Rechnungsanschrift
  • Vereinsaccount
  • Vereinsadmin

 

Grundsatzlich ab 04/2023:

alle erwachsenen Mitglieder bis einschließlich 64 Jahren sind aktive Mitglieder!

alle Mitglieder ab 65 Jahren sind passive Mitglieder außer wenn diese ein Amt innehaben, eine Funktion im Verein wahrnehmen oder aktiv Radsport betreiben dann sind diese als aktiv Mitglieder zu melden.

Wichtig zu wissen: eine Person kann nur einmal als aktiv gezählt werden. Hat der Verein bspw. einen Referent "Hallenradsport" kann er diesen der Funktion "Kunstrad" und "Radball" zuordnen, es wird trotzdem nur ein aktiver Beitrag berechnet.

Prüft bitte erstmal ob es nicht eine ähnliche Funktion bereits gibt und weist diese zu. Bsp: Ihr habt ein "Vorstandsmitglied Finanzen"?  Weißt die Funktion "Kassier" hinzu.

Oder ein Amt bei euch übernimmt mehrere Aufgaben? Bspw. ein Referent Hallenradsport der für Kunstrad und Radball zuständig ist? Weißt ihm beide Funktionen (Fachwart Kunstrad und Fachwart Radball) zu.

Ist eine Funktion wirklich gar nicht dabei, schreibt eine Mail an info(@)badischer-radsportverband.de, was ihr benötigt. Wir prüfen das und stellen die neue Funktion zur Verfügung. Denkt daran: das macht die Liste dann bei allen Vereinen größer, also bitte nur anregen wenn wirklich notwendig.